Beschreibung:

Das BPjM-Modul wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz herausgegeben und sperrt Webseiten, die Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Diese Funktion ist besonders für Schulen und Bildungseinrichtungen mit minderjährigen Schülern relevant. Damit sind DNS-Domains, deren Inhalte offiziell als jugendgefährdend eingestuft werden, für die entsprechende Zielgruppe in Deutschland nicht erreichbar.

Eine automatische und regelmäßige Aktualisierung und Erweiterung dieser Auflistung ist dabei gewährleistet. Das BPjM-Modul sperrt DNS-Domains, die auf der offiziellen Webseiten-Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen. Eine Sperrung nach Kategorie oder Override (Erlauben) ist hierbei nicht möglich.

Dieses Dokument beschreibt, wie das BPjM-Modul im Content Filter einer LANCOM R&S®Unified Firewall eingerichtet werden kann.

Bei gleichzeitiger Verwendung des BPjM- und des Content-Filters wird nach der Blockierung einer Webseite in der Blockmeldung die Kategorie als "Unknown" angezeigt.


Voraussetzungen:

  • LANCOM R&S®Unified Firewall mit LCOS FX ab Version 10.8 und aktivierter Full License (download aktuelle Version)
  • Bereits eingerichtete Unified Firewall mit funktionierender Internet-Verbindung
  • Die Unified Firewall muss als DNS-Server bzw. DNS-Forwarder im Netzwerk konfiguriert sein.
  • Web-Browser zur Konfiguration der Unified Firewall

    Es werden folgende Browser unterstützt:
    • Google Chrome
    • Chromium
    • Mozilla Firefox

Zur Verwendung des BPjM-Moduls ist es nicht notwendig, den HTTP(S)-Proxy in der Unified Firewall zu aktivieren.


Vorgehensweise:

1. Erstellen eines Content Filter-Profils für BPjM:

1.1 Öffnen Sie die Konfiguration der Unified Firewall und wechseln Sie in das Menü UTM → URL/Content Filter → URL/Content Filter.

1.2 Klicken Sie auf die "+"-Schaltfläche, um einen neuen Filter hinzuzufügen.

1.3 Vergeben Sie einen Namen für den neuen Filter und aktivieren Sie in der linken Liste die Option BPjM mit dem BPjM-Modul.

In der Black- bzw. Whitelist müssen in der Regel keine zusätzlichen Einträge eingefügt werden, da das BPjM-Modul die Informationen zu jugendgefährdenen Seiten aus einer Liste, welche von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz gepflegt wird, erhält. Optional können Sie den Listen jedoch eigene URLs hinzufügen.

1.4 Klicken Sie auf die Schalfläche Erstellen.


2. Zuweisen des URL/Content Filter-Profils zur Verbindung vom internen Netzwerk zum Internet:

2.1 Klicken Sie auf dem Desktop auf das jeweilige Netzwerk-Objekt und wählen das Verbindungswerkzeug aus. Verknüpfen Sie das Netzwerk-Objekt mit dem Internet-Objekt.

2.2 Wechseln Sie auf die Registerkarte URL- / Content-Filter und stellen Sie den Web-Filter-Modus auf DNS ein.

2.3 Wählen Sie dann das Profil BPjM-Filter in der Spalte Content-Filter aus.

2.4 Klicken Sie auf Speichern.

2.5 Klicken Sie auf die Schaltfläche Aktivieren, um die Änderungen zu übernehmen. Anschließend ist BPjM betriebsbereit.